Absenzen und Dispensationen
Wir richten uns nach der Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD).
Absenzen
Kann Ihr Kind die Schule nicht besuchen, muss es bei der zuständigen Lehrperson abgemeldet werden. Kranke Kinder sollen sich bis zur vollständigen Genesung zu Hause erholen.
Erscheint ein Kind ohne Absenzmeldung nicht in der Schule, wird sich die zuständige Lehrperson bei Ihnen melden. Lehrpersonen und Eltern sollen Gewissheit haben, dass Ihr Kind gut im Schulhaus angekommen ist.
Absenzen, die nicht ordnungsgemäss bekannt gegeben werden, gelten als unentschuldigt.
Einreichen von Dispensationsgesuchen
Dispensationsgesuche müssen von den Eltern bis spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet bei der Schulleitung eingereicht werden.
Für die Dispensation bei Schnupperlehren ist eine kürzere Frist möglich. Das Formular finden Sie hier oder Sie erhalten es auf Anfrage bei der Klassenlehrperson.